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Call for Concepts 2025:
Wichtige Infos zur Teilnahme im Detail 

 

Welche Software-Lösungen werden gesucht?

Kategorien und Themenschwerpunkte 


Wir finanzieren innovative Ansätze zur Digitalisierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen – sei es durch den Einsatz neuer Technologien, die Automatisierung von Abläufen oder die Verbesserung bestehender Lösungen. Ihre Idee kann vielfältig sein und wird sich in eine der folgenden Kategorien einordnen lassen: 

  • Funktionserweiterung einer Open-Source-Lösung – Verbesserung oder Erweiterung bestehender Software, um spezifische Anforderungen zu erfüllen.
  • Offene Schnittstelle zwischen Fachverfahren und Office-Software – Vereinfachung des Datenaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Systemen auf Basis von OpenDocument-Formaten
  • Komplette Neuentwicklung – Entwicklung einer vollständig neuen Open-Source-Lösung zur digitalen Unterstützung administrativer Prozesse.
  • Ablösung von Closed Source – Migration proprietärer Software auf offene, anpassbare Systeme.  

Falls Sie noch Impulse für Ihr Projekt suchen: In den letzten Jahren haben sich insbesondere Themen wie Prozessautomatisierung, digitale Unterstützung administrativer Abläufe, Künstliche Intelligenz, Semantic Web, ActivityPub und LoRaWAN als relevant erwiesen. Diese Schlagworte dienen als Anregung, sind aber keine Einschränkung für Ihre Einreichung. 
 
Am Ende freuen wir uns über jede Einreichung, die ein konkretes Problem vor Ort adressiert.


 

Wer in Schleswig-Holstein ist angesprochen? 

Teilnahmebedingungen

Für öffentliche Organisationen und Vereine:

Unterstützt werden speziell die öffentliche Verwaltungen sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder gGmbHs. Durch sie muss die offizielle Einreichung erfolgen. 

Für Unternehmen:  

Digitalunternehmen begleiten die Einreichung als Projektant und sind Umsetzungspartner der finanzierten Projekte. Voraussetzung ist eine aktive Niederlassung in Schleswig-Holstein sowie eine bereits erfolgte Gründung. Eine Einreichung eines Projektes durch ein Unternehmen ist nicht möglich.


 

Anforderungen an die Lösung
 

Open-Source-Fokus: Die eingereichten Lösungen müssen quelloffen und unter einer auf OpenCode freigegebenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

Innovation und Weiterentwicklung: Schon in der ersten Projektskizze sollte deutlich werden, wie sich die vorgeschlagene Lösung von bestehenden Angeboten unterscheidet und warum diese die konkrete Fragestellung nicht lösen können. Die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender Open-Source-Software ist ausdrücklich erwünscht. Ob es sich um eine Erweiterung oder eine komplette Neuentwicklung handelt – entscheidend ist stets die Anwendungsrelevanz. 

Quelltext-Veröffentlichung: Alle Bestandteile (das eingereichte Konzept, Quelltext, Dokumentation und ein Abschlussbericht) müssen spätestens zur Fertigstellung in einem öffentlichen Repository abrufbar sein. In jedem Fall wird eine auf opencode.de zugängliche Version des Quellcodes erstellt.

Langfristiger Betrieb: Ziel der finanzierten Entwicklung ist die langfristige Nutzung der Software. Daher muss die Einreichung eine nachvollziehbare Perspektive für den weiteren Betrieb innerhalb der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation aufzeigen.

Skalierbarkeit: Die eingereichte Projektskizze muss beschreiben, wie die zu entwickelnde Lösung nicht nur für den unmittelbaren Bedarf in der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation, sondern auch für zukünftige Anwendungsbereiche oder andere Verwaltungsakteure im Land skalierbar ist. Hierzu ist eine Mandantenfähigkeit erforderlich.


 

Wie läufts ab?

Von der Ideeneinreichung zum Projektstart

  • Ideeneinreichung: Zunächst benötigen wir eine schlanke Projektskizze, die einen Überblick über die geplante Lösung gibt. In diesem ersten Schritt sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: „Welches Problem soll adressiert werden?“, „Was sind die wesentlichen Punkte der Projektidee?“ und „Welcher zeitliche sowie finanzielle Aufwand ist voraussichtlich erforderlich?“ Detaillierte Angaben werden im Einreichungstool abgefragt und erläutert.

Das Tool wird spätestens Anfang April verfügbar sein. Der Einsendeschluss ist der 2. Mai 2025.

Was muss die erste Projektskizze beinhalten?
  • Beschreibung der Problemstellung (Digitalisierungsbedarf in der Verwaltung)
  • Beschreibung des Lösungsansatzes (OSS-Lösungsidee)
  • Darstellung der Realisierbarkeit in Form einer groben Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplanung (Projektplan)
  • Erläuterung, inwiefern die OSS-Lösung über das unmittelbare Problem hinaus erweiterbar und anpassbar ist (Skalierbarkeit)
  • Letter of Intent (Absichtserklärung zur Umsetzung der Lösungsidee zwischen den beiden Parteien)

Im Falle der Auswahl in die zweite Runde müssen die Projektskizzen zu einem umfassenderen Konzept ausgearbeitet werden, das zusätzliche Informationen zu Barrierefreiheit, Cloud-Zertifizierung, Datenportabilität, Datenschutz und Sicherheit beinhalten muss. Auch die Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplanung muss im Konzepstatus detaillierter dargestellt werden. Mehr Informationen dazu stellen wir im weiteren Verlauf des Concept Calls zur Verfügung.  

  • Auswahlprozess: Nach dem Einsendeschluss beginnt ein Konsortium aus der Staatskanzlei und einer Fachjury mit der Bewertung der eingereichten Projektskizzen. Die vielversprechendsten Einreichungen werden in die nächste Runde aufgenommen. Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte und der Start der nächsten Runde erfolgen Mitte Juni.

  • Ausarbeitung der Projektskizze zu ausführlichem Konzept: Die ausgewählten Einreichungen werden zur inhaltlichen Ausarbeitung der Projektskizze aufgefordert. Die Ausarbeitungen werden im Nachgang mit jeweils 2.500 Euro unterstützt. Einsendeschluss ist der 25. Juli 2025.
  • Vorstellungsevent: Am 15. September sind die Teams aufgefordert, ihre Ideen live zu präsentieren und auch in den direkten Austausch mit der Jury zu gehen. Mit im Publikum sind auch Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei und des DigitalHub.SH.

  • Bewertung und finale Auswahl der Anträge: Das Konsortium bewertet die ausgearbeiteten Konzepte und wählt aus, welche finanziert werden. Die Bekanntgabe der final ausgewählten Lösungen erfolgt kurz vorm Abschlussevent am 8. Oktober 2025.

  • Kooperationsvereinbarung: Die Staatskanzlei schließt einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen öffentlichen Organisation bzw. dem Verein. Basierend darauf wird die Finanzierungsumme ausgezahlt.

  • Projektstart: Die öffentliche Organisation bzw. der Verein ist gefordert alle nötigen Schritte durchzuführen, um das Digitalunternehmen zu beauftragen und die Umsetzung der Lösung sicherzustellen.

Sind Mehrfachbewerbungen erlaubt?

Mehrfachbewerbungen sind erlaubt, solange sie verschiedene, zu digitalisierende Herausforderungen repräsentieren. Jede Projektskizze sollte jedoch eindeutig auf eine spezifische Open-Source-Lösung abzielen.

Wonach bewertet die Jury die Einreichung?

Die Jury prüft alle Einreichungen sorgfältig anhand verschiedener Aspekte. In der ersten Runde (Projektskizze) steht eine grobe Einschätzung im Fokus: Die Problemstellung und Lösungsansätze sollten verständlich skizziert, die Relevanz für öffentliche Verwaltungen oder gemeinnützige Institutionen erkennbar sein sowie das Potenzial zur Skalierung aufgezeigt werden.

In der zweiten Runde (Konzepterstellung) erwartet die Jury eine detailliertere Ausarbeitung. Hierbei werden die Qualität der Problembeschreibung, die Machbarkeit anhand eines Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplans sowie ein tragfähiges Betriebskonzept über den Förderzeitraum hinaus eingehend bewertet, um die nachhaltige Umsetzung der Lösung sicherzustellen.

Wie wird die Jury-Zusammensetzung festgelegt?

Die Jury setzt sich aus Fachleuten und Expertinnen und Experten aus verschiedenen relevanten Bereichen zusammen, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen der Digitalwirtschaft. Die Auswahl der Jury-Mitglieder erfolgt aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen in den relevanten Bereichen. 

Die finale Zusammensetzung der Jury werden wir in den kommenden Woche bekanntgeben.

Was genau wird finanziert? 

 

Die Mittel sind ausschließlich für personelle Aufwände innerhalb des beauftragten Digitalunternehmens vorgesehen. Kosten, die über diesen Rahmen hinausgehen, wie z.B. Personalkosten bei der Organisation, Event- oder Hardwarekosten, können nicht abgerechnet werden. Solche Positionen können jedoch optional im Finanzplan dargestellt werden, um eine vollständige Einschätzung zu ermöglichen, sollten aber eindeutig gekennzeichnet werden. 

Die Projekt-Finanzierung ermöglicht die gemeinschaftliche Umsetzung aller Partner. Während das Land die Finanzmittel für Entwicklungs- und Projektmanagementkosten eines Digitalunternehmens bereitstellt, stellt die öffentliche oder gemeinnützige Organisation ihre fachlichen und personellen Kapazitäten für die Umsetzung zur Verfügung.

Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung für neue Innovationen, die mit der entsprechenden Open-Source-Software die Grundlage für einen späteren, eigenständigen Betrieb durch die Organisation schaffen soll. Deswegen wird im Konzept eine plausible Planung über den Zeitraum der Umsetzung hinaus gefordert. 

 

Im Falle einer Zusage, wie wird der Projektvertrag zwischen den beteiligen Partnern gestaltet sein?

Der Call for Concept ist ein Wettbewerb zur Auswahl vielversprechender Lösungsansätze für konkrete Fragestellungen. Nach der Auswahl erfolgt die eigentliche Finanzierung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und den ausgewählten Projekten. Dieser Vertrag wird als öffentlich-rechtlicher Vertrag direkt zwischen der Staatskanzlei und der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation geschlossen.

Die Schritte von Vertragsabschluss bis zur Rechnungsstellung werden vom DigitalHub.SH im Auftrag der Staatskanzlei gemeinsam mit der einreichenden Organisation umgesetzt.

Die weitere Umsetzung des Projekts liegt in der Verantwortung der einreichenden Organisation und wird aktiv durch das DigitalHub.SH begleitet.

Die Vertragsgestaltung mit dem Dienstleister steht der einreichenden Organisation frei.

Was gilt in Bezug auf Vergaben bei öffentlichen Organisationen?

Für die konkrete Auftragsvergabe in Folge des geschlossenen Kooperationsvertrags gilt für öffentliche Auftraggeber unverändert das Vergaberecht. Der zuvor durchgeführte Wettbewerb zur Auswahl der Ideen hat hierauf keine Auswirkungen.

Die beteiligten Unternehmen sollten in diesem Zusammenhang als Projektanten betrachtet werden. Ihre Einbindung soll sicherstellen, dass es sich bei der Einreichung um eine fundierte und konzeptionell vollständige Beschreibung handelt, die von einem Unternehmen umgesetzt werden kann. Für die Vergabe des Projekts ist es wichtig, dass alle teilnehmenden Unternehmen transparent über alle relevanten Informationen und Hintergründe informiert werden.

Die erleichternden Regelungen im Vergaberecht anhand von Wertgrenzen und die Grundregeln einer innovationsfördernden öffentlichen Auftragsvergabe sollten berücksichtigt werden, vgl. hierzu auch den Leitfaden 2021/C 267/01 der EU und die dortigen Hinweise zur Kommunikation mit dem Markt, Nutzung von Open-Source-Software und der Entwicklung eines Innovationsökosystems.  

Was gilt für gemeinnützige Organisationen (Vereine) beim Umgang mit den Mitteln?

Da es sich bei den Mitteln des Landesprogramms um Steuergelder handelt, erwarten wir von Vereinen, dass sie diese bei einer erfolgreichen Teilnahme möglichst wirtschaftlich und sparsam einsetzen. Dies kann beispielsweise durch die Einholung mehrerer Angebote und eine sorgfältige Dokumentation der Entscheidung sichergestellt werden.

Eine förmliche Vergabe, wie sie für Kommunen verpflichtend ist, ist nach einer uns vorliegenden rechtlichen Einschätzung nur bei besonderer Staatsnähe erforderlich und dürfte auf die Mehrheit der Vereine nicht zutreffen.

Handelt es sich um eine Fördergeldrichtlinie?

Nein, es handelt sich bei den Geldern, die durch den Call for Concepts ausgezahlt werden, nicht um Fördergelder, daher liegt der Finanzierung keine Förderrichtlinie zu Grunde.

Die eigentliche Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und den ausgewählten einreichenden Institution. Der Vertrag wird dabei als öffentlich-rechtlicher Vertrag bilateral zwischen der Staatskanzlei und der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation geschlossen.

Wie werden die Mittel ausgestellt?

Die im Rahmen eines Kooperationsvertrags vereinbarten Mittel werden durch Stellung einer Rechnung an die Staatskanzlei von der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation abgerufen und den Zielen des Vertrags folgend eingesetzt. Grundlage des Vertrags bildet dabei das eingereichte Konzept zum jeweiligen Projekt. Der eigentliche Mitteleinsatz wird durch einen Verwendungsnachweis am Ende des Projektes zwischen beiden Vertragspartnern geprüft.

Welche Projekte wurden in der letzten Runde finanziert?

Hier eine kurze Übersicht der bisher finanzierten Projekte. 

  • Startuphafen.sh - Entwicklung eines digitalen Gründer- und Nachfolgezentrums
  • Software für Sportturniere und Rennen zur Digitalisierung einer Küstenregatta
  • KI-Anwendung zur Zusammenfassung von Förderrichtlinien (KIFÖ)
  • KI-gestützte Digitalisierung von Bauleitplänen
  • Vereinfacht - Buchhaltungssoftwarelösung für Vereine
  • Erstellung und Einführung einer E-Akte
  • Mrija Manager - Lösung für das Veranstaltungsmanagement von Vereinen
  • Digitale Infrastrukturverwaltung/Netzdokumentation
  • Smart Community Kalender für Kommunen
  • KiQuiP - Lösung zur Unterstützung von Qualitätsbeauftragten in Kindertagesstätten
  • Dezentrale Kommunikation im Krisenfall - Erweiterung von "Firemon112"
  • Digitale Falldokumentation Frühe Hilfen
  • Erweiterung der Vereinscloud SH um die Mitgliederverwaltung
  • Software zur Stärkung regionaler landwirtschaftlicher Erzeuger

Sind noch Fragen offen? Wenden Sie sich gerne an uns.

Voß
Anja Voß
Projektmanagerin DigitalHub.SH / Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431 66 66 6 - 553
Brüggemann
Jörg Brüggemann
Projektmanager DigitalHub.SH
Telefon: +49 431 66 66 6 - 554
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