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Teilnahmebedingungen für den Call for Concepts zum Landesprogramm Offene Innovation

 

1. Ziel des Programms 

Das Landesprogramm Offene Innovation fördert die Entwicklung von Open-Source-Softwarelösungen, die spezifische Bedürfnisse öffentlicher und gemeinnütziger Organisationen in Schleswig-Holstein adressieren. Ziel ist es, effiziente, flexible und nachhaltige digitale Lösungen zu schaffen, die langfristige Unabhängigkeit gewährleisten.  


2. Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind:  

2.1 Öffentliche Verwaltungen: Kommunen, Städte, Kreise, Behörden und vergleichbare Einrichtungen in Schleswig-Holstein.  

2.2 Gemeinnützige Organisationen und Vereine: Eingetragene Vereine (e.V.), gemeinnützige GmbHs (gGmbH) und ähnliche Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
 
2.3. Digitalunternehmen begleiten die Einreichungen als Projektanten und sind Umsetzungspartner der unter 2.1 und 2.2. genannten Organisationen. Voraussetzung ist eine aktive Niederlassung in Schleswig-Holstein sowie eine bereits erfolgte Gründung. Eine Einreichung eines Projektes durch ein Unternehmen ist nicht möglich.  

 
3. Anforderungen an die einzureichenden Lösungen
 
3.1. Open-Source-Lizenzierung: Die entwickelte Software muss unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, die auf opencode.de gelistet ist.  

3.2. Innovationsgehalt: Die Lösung sollte sich deutlich von bestehenden Angeboten abheben und einen klaren Mehrwert für die adressierte Problemstellung bieten. 

3.3 Quellcode-Veröffentlichung: Alle Bestandteile des Projekts, einschließlich Quellcode, Dokumentation und Abschlussbericht, müssen spätestens zur Fertigstellung in einem öffentlichen Repository verfügbar sein.  

3.4 Langfristiger Betrieb: Es muss ein Konzept vorgelegt werden, das den dauerhaften Betrieb und die Wartung der Software innerhalb der einreichenden Organisation sicherstellt.  

3.5 Skalierbarkeit: Die Lösung sollte so konzipiert sein, dass sie auch von anderen Verwaltungen oder Organisationen genutzt werden kann. Eine Mandantenfähigkeit ist hierfür erforderlich.  


4. Einreichungsprozess 

Die Teilnahme erfolgt in zwei Stufen: 

Bis zum 2. Mai 2025 kann eine schlanke Projektskizze eingereicht werden, die Problemstellung, Lösungsidee, groben Zeitplan und eine erste Kostenschätzung umfasst. Eine Fachjury wählt anschließend die vielversprechendsten Vorhaben aus.
 
Ausgewählte Projekte erhalten 2.500 € zur detaillierten Konzeptentwicklung. Die finalen Konzepte werden im Rahmen eines Events kurz präsentiert. Die Jury entscheidet im Anschluss darüber, welche Projekte finanziert werden. 

Die Einreichung ist erst erfolgt, wenn das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und fristgerecht übermittelt wurde.  


5. Auswahl- und Bewertungskriterien 

5.1 Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Kriterien, die den unter Punkt 3 gelisteten Anforderungen orientieren. 

5.2 Eine unabhängige Jury aus Vertretern der Open-Source-Community, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft wählt nach freier, vertraulicher Beratung und in Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein die Finalisten aus.
 

5.3 Die Beratungen der Jury und ihre Entscheidung sind vertraulich, ein Anspruch auf Begründung besteht nicht. 


6. Finanzierungsumfang 

6.1 Die Finanzierung im Rahmen des Call for Concepts dient der Anschubfinanzierung neuer Open-Source-Innovationen und wird durch das Land Schleswig-Holstein bereitgestellt. Ziel ist es, mit der geförderten Entwicklung eine tragfähige, eigenständig betreibbare Open-Source-Lösung zu schaffen. Eine entsprechende nachhaltige Planung über die Projektlaufzeit hinaus ist Bestandteil des einzureichenden Konzepts.

Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich für personelle Aufwände innerhalb des beauftragten Digitalunternehmens vorgesehen – insbesondere für Entwicklungs- und Projektmanagementleistungen. 

Nicht förderfähig sind: 

- Personalkosten innerhalb der einreichenden öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation, 
- Sachkosten (z. B. Hardware), 
- Kosten zur Erhaltung des laufenden Betriebs,
- Eventkosten oder vergleichbare Ausgaben.  

 6.2 Die Umsetzung erfolgt gemeinschaftlich: 

Die Staatskanzlei finanziert über einen öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag mit der einreichenden Organisation die Leistungen des Digitalunternehmens. 
Die öffentliche oder gemeinnützige Organisation bringt ihre fachlichen und personellen Ressourcen ein und verantwortet die operative Umsetzung. 

Die Vertragsgestaltung mit dem Digitalunternehmen obliegt der Organisation. Für öffentliche Auftraggeber gilt dabei weiterhin das Vergaberecht. Der Ideenwettbewerb ersetzt nicht das Vergabeverfahren. 
Die Vergabe sollte unter Berücksichtigung der Grundregeln innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung (z. B. laut EU-Leitfaden 2021/C 267/01) erfolgen. 

6.3 Abwicklung: 

Die öffentliche oder gemeinnützige Organisation beauftragt das Digitalunternehmen und rechnet die erbrachten Leistungen über die Staatskanzlei ab. 

Der Mittelabruf sowie der Einsatz der Mittel sind vertraglich geregelt. 

Am Ende des Projekts erfolgt ein Verwendungsnachweis durch die Organisation. 


7. Verwendung der Einreichungsunterlagen 

7.1 Die allgemeinen Projektbeschreibungen können im Rahmen des Wettbewerbs (z. B. auf der Website, in Pressemitteilungen, im Rahmen der Community-Votings und bei der Preisverleihung) veröffentlicht werden.
 

7.2 Schutzwürdige Teile der Unterlagen werden – soweit vom Einreicher ausdrücklich als solche gekennzeichnet –  vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit kann sich wegen des Charakters des Wettbewerbs und der Natur von OSS ausdrücklich nicht auf Programmcode oder andere Bestandteile beziehen, die „Open-Source“ sind. 


8. Datenschutz 

8.1 Zweckgebundene Datenverwendung
 

a) Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke dieses Wettbewerbs verarbeitet.

 
b) Eine Weitergabe an Dritte, soweit sie sich nicht schon wegen der Durchführung des Wettbewerbs ergibt, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder im Rahmen gesetzlicher Auskunftspflichten. 


9. Verpflichtung zur korrekten Vertretung Dritter 

9.1 Sofern Daten Dritter übermittelt oder Erklärungen im Namen Dritter abgegeben werden, ist von Einreichenden zu versichern, dass die Befugnis besteht, diese Teilnahmebedingungen auch im Namen Dritter zu akzeptieren.
 

9.2 Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet die betreffende Partei für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Ansprüche. 

10. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs- Abbruchvorbehalt 

10.1 Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, mit Blick auf besondere Umstände Änderungen vorzunehmen oder den Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden.
 

10.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aufgrund von technischen oder rechtlichen Hindernissen, die von den Veranstaltern nicht zu vertreten sind, nicht mehr möglich ist.
 

10.3 In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegen die Veranstalter. 


11. Ausschluss des Rechtswegs 

Der Rechtsweg ist – insbesondere im Rahmen der Begutachtung und Prämierung – ausgeschlossen.


 
12. Haftungsausschluss 

12.1 Die Veranstalter haften nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen.
 

12.2 Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die den Teilnehmern oder deren Angehörigen im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen.
 

12.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 


13. Anwendbares Recht 

Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich deutschem Recht. 

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