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Teilnahmebedingungen
für den Call for Concepts zum Landesprogramm Offene Innovation


1. Ziel des Programms 


Das Landesprogramm Offene Innovation fördert die Entwicklung und Weiterentwicklung von Open-Source-Softwarelösungen, die spezifische Bedürfnisse öffentlicher und gemeinnütziger Organisationen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus adressieren. Ziel ist es, effiziente, flexible und nachhaltige digitale Lösungen zu schaffen, die langfristige Unabhängigkeit gewährleisten.
 
Gefördert wird die innovative Entwicklung neuer Lösungen und Komponenten mit dem Ziel, die Entstehung und dauerhafte Etablierung eines aktiven Ökosystems rund um das einzelne Open-Source-Projekt zu initiieren. Auf diese Weise soll nicht die Beschaffung von Software stimuliert werden, sondern nachhaltige Lösungen entstehen, die nicht nur unter einer offenen Lizenz stehen, sondern auch technisch und organisatorisch auf die Beteiligung Dritter ausgelegt sind. 



2. Teilnahmeberechtigung 


Teilnahmeberechtigt sind:  

2.1 Öffentliche Verwaltungen:  
Eine Einreichung kann durch Kommunen, Städte, Kreise, sowie grundsätzlich alle Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei in Schleswig-Holstein öffentlich-rechtlich organisiert bzw. gesteuert sind (inkl. mittelbarer Verwaltungseinheiten wie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts) erfolgen. 

2.2 Gemeinnützige Organisationen und Vereine:  
Eine Einreichung kann durch eingetragene Vereine (e.V.), gemeinnützige GmbHs (gGmbH) und ähnliche Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein erfolgen.   

2.3 Digitalunternehmen: 
Digitalunternehmen begleiten die Einreichungen als Projektanten und sind Umsetzungspartner der unter 2.1 und 2.2. genannten Organisationen. Voraussetzung ist eine aktive Niederlassung in Schleswig-Holstein sowie eine bereits erfolgte Gründung. Die Bereitschaft zur Beteiligung wird im Rahmen eines Letter of Intent während der Einreichung abgefragt. Eine Einreichung eines Projektes durch ein Unternehmen allein ist nicht möglich.   


3. Anforderungen an die Lösung
 

  • Open-Source-Lizenzierung
  • Skalierbarkeit der Software
  • Entwicklung ohne proprietäre Bestandteile
  • offensichtlicher Mehrwert
  • erkennbarer Innovationsgehalt
  • sichtbarer Bedarf zur Nachnutzung durch Dritte
  • dauerhafter Betrieb und Wartung über den Entwicklungszeitraum hinaus

Details zu den vollständigen technischen Anforderungen an die Software, im Falle einer erfolgreichen Finanzierung, entnehmt bitte der Anlage zum Kooperationsvertrag



4. Einreichungsprozess 


Die Teilnahme erfolgt in zwei Runden:
 
Im Rahmen des Calls kann eine schlanke Projektskizze basierend auf dem bereitgestellten Formular unter auf hypha.digitalhub.sh eingereicht werden, die Problemstellung, Lösungsansatz, Beschreibung der Funktionen, erste Marktsichtung, Abschätzung von Kosten und Entwicklungsdauer umfasst. Eine Fachjury wählt anschließend die vielversprechendsten Projektskizzen aus und lädt die Teams in Runde zwei ein, ihre Idee (Skizze) zu einem Konzept auszuarbeiten. 

Die Ausarbeitung zum Konzept in der zweiten Runde wird mit 2.500 € brutto unterstützt. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Einreichung nach Ende der zweiten Runde und ist für das Digitalunternehmen gedacht.  

Die finalen Konzepte werden im Rahmen eines Events (Vorstellungstag) kurz präsentiert. 

Die Einreichung ist erst erfolgt, wenn das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und fristgerecht übermittelt wurde. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der/die jeweilige Ansprechpartner/in eine Bestätigungsmail.  

Verbindliche Termine 
- Einreichungsfrist Runde 1:  28. April 2026  
- Einreichungsfrist Runde 2:  29. Juli 2026 
- Vorstellungstag:                    9. September 2026 


5. Auswahl- und Bewertungskriterien 


5.1 Jury
Eine unabhängige Jury aus Vertretern/innen der Open-Source-Community, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft wählt nach freier, vertraulicher Beratung und in Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein die Finalisten aus.
  
Die Beratungen der Jury und ihre Entscheidung sind vertraulich, ein Anspruch auf Begründung besteht nicht.  

5.2 Bewertung 
Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Kriterien, die sich an den unter Punkt 3 gelisteten Anforderungen orientieren.  


6. Finanzierungsumfang 


6.1 Finanzierungsrahmen 
Die Finanzierung im Rahmen des Call for Concepts dient der Anschubfinanzierung neuer Open-Source-Innovationen und wird durch das Land Schleswig-Holstein bereitgestellt. Ziel ist es, mit der geförderten Entwicklung eine tragfähige, eigenständig betreibbare Open-Source-Lösung zu schaffen.  
Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich für personelle Aufwände innerhalb der durch die Organisation beauftragten Unternehmen vorgesehen – insbesondere für Entwicklungs- und Projektmanagementleistungen. Im angemessenen Rahmen können darüber hinaus auch benötigte Aufwände für Audits berücksichtigt werden.
 
Nicht förderfähig sind:  
- Personalkosten innerhalb der einreichenden öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation  
- Sachkosten (z. B. Hardware)  
- Kosten zur Erhaltung des laufenden Betriebs 
- Eventkosten oder vergleichbare Ausgaben   

6.2 Umsetzung 
Die Umsetzung erfolgt gemeinschaftlich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrags im Sinne des §121 LVwG. 

Die Staatskanzlei finanziert dabei die Kosten, die das Digitalunternehmen der einreichenden Organisation in Rechnung stellt und unterstützt die Arbeiten durch eine Projektbegleitung des DigitalHub.SH.  

Die öffentliche oder gemeinnützige Organisation bringt ihre fachlichen und personellen Ressourcen ein und verantwortet die gesamte Umsetzung.  

Die Vertragsgestaltung mit dem Digitalunternehmen obliegt der Organisation. Für öffentliche Auftraggeber gilt dabei weiterhin das Vergaberecht. Der Call for Concepts als Ideenwettbewerb ersetzt dabei nicht erforderliche Vergabeverfahren.  

Die Vergabe sollte unter Berücksichtigung der Grundregeln innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung (z. B. laut EU-Leitfaden 2021/C 267/01) erfolgen.  

6.3 Abwicklung: 
Die öffentliche oder gemeinnützige Organisation beauftragt das Digitalunternehmen, welches die erbrachten Leistungen mit der Organisation direkt abrechnet.  

Die dafür nötigen Mittel werden im Rahmen des Kooperationsvertrages zwischen öffentlicher oder gemeinnütziger Organisation und Staatskanzlei im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung vollumfänglich per Rechnungsstellung an die Staatskanzlei abgerufen. Vertragsunterzeichnung und Rechnungsstellung müssen bis zum 07. Dezember 2026 von beiden Seiten abgeschlossen werden. Am Ende des Projekts erfolgt ein Verwendungsnachweis der Mittel durch die Organisation. 



7. Verwendung der Einreichungsunterlagen


7.1 Nutzung für Marketing und Kommunikationszwecke
Inhalte aus Projektskizzen und -konzepten können im Rahmen des Wettbewerbs (z. B. auf der Website, in Pressemitteilungen, im Rahmen der Community-Votings und bei der Preisverleihung) veröffentlicht werden.
  

7.2 Schutz 
Schutzwürdige Teile der Unterlagen werden – so weit von der einreichenden Partei ausdrücklich als solche gekennzeichnet – vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit kann sich wegen des Charakters des Wettbewerbs und der Natur von OSS ausdrücklich nicht auf Programmcode oder andere Bestandteile beziehen, die im Rahmen eines Open-Source-Projekts veröffentlicht werden müssen



8. Datenschutz 


8.1 Zweckgebundene Datenverwendung

 

a) Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke dieses Wettbewerbs verarbeitet.

 
b) Eine Weitergabe an Dritte, soweit sie sich nicht schon wegen der Durchführung des Wettbewerbs ergibt, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder im Rahmen gesetzlicher Auskunftspflichten. 



9. Verpflichtung zur korrekten Vertretung Dritter 

9.1 Daten Dritter 
Sofern Daten Dritter übermittelt oder Erklärungen im Namen Dritter abgegeben werden, ist von Einreichenden zu versichern, dass die Befugnis besteht, diese Teilnahmebedingungen auch im Namen Dritter zu akzeptieren.
 

9.2 Haftung
Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet die betreffende Partei für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Ansprüche. 


10. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs- Abbruchvorbehalt 


10.1 Änderungsvorbehalt
Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, mit Blick auf besondere Umstände Änderungen vorzunehmen oder den Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden.
 

10.2 Wichtige Gründe
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aufgrund von technischen oder rechtlichen Hindernissen, die von den Veranstaltern nicht zu vertreten sind, nicht mehr möglich ist.
 

10.3 Anspruch
In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegen die Veranstalter. 


11. Ausschluss des Rechtswegs 


Der Rechtsweg ist – insbesondere im Rahmen der Begutachtung und Prämierung – ausgeschlossen.


 

12. Haftungsausschluss 


12.1 Die Veranstalter haften nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen.
 

12.2 Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die den Teilnehmern oder deren Angehörigen im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen.
 

12.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 



13. Anwendbares Recht 


Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich deutschem Recht. 

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