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FAQ

Fragen zur Open-Source-Lösung

Was ist mit der Einreichung von OSS-Lösungen zu eigens identifizierten Digitalisierungsbedarfen gemeint?

Neben den bereits identifizierten Themen durch die Staatskanzlei können Teilnehmende auch Projektskizzen für Digitalisierungsbedarfe einreichen, die sie selbst als besonders notwendig erachten. Diese Ideen sollten einen konkreten Bedarf adressieren und nachnutzbar sein.

Darf bestehender Code verwendet werden?

Die Integration bereits vorhandener Codefragmente oder Lösungen in Ihre Projektskizze ist erlaubt. Dies entspricht dem Prinzip des Public Money Public Code-Ansatzes, der darauf abzielt, vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen.  

Dürfen bereits "fertige" Open Source Lösungen eingereicht werden?

Ebenso dürfen fertige Open-Source-Lösungen eingereicht werden. In diesem Fall liegt der Fokus der Projektskizze eher auf individuellen Anpassungen oder der Implementierung der Lösung in die spezifische Organisation, anstatt komplett neue Lösungen zu generieren.  

Fragen zur Einreichung (der Projektskizze)

Nach welchen Kriterien werden die Einreichungen beurteilt?

Die Einreichungen werden anhand mehrerer Kriterien sorgfältig geprüft. Dazu zählen die Qualität der Problem- und Lösungsbeschreibung, die Machbarkeit anhand eines groben Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplans sowie die Relevanz des Projekts für öffentliche Verwaltungen oder gemeinnützige Institutionen. Zudem wird das Potenzial zur Skalierbarkeit berücksichtigt. 

Wie können die Erfolgsaussichten erhöht werden?

Die Erfolgsaussichten lassen sich durch eine realistische Beschreibung der Projektskizze gemäß den Qualitätskriterien steigern. Es ist wichtig, weder die finalen Kosten durch zu knappe Zeitpläne zu drücken noch die Nutzbarkeit unrealistisch zu beschönigen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Realisierbarkeit des Projekts und der gezielten Ansprache echter Bedarfe. 

Sind Mehrfachbewerbungen erlaubt?

Ja, Mehrfachbewerbungen sind erlaubt, solange sie verschiedene Digitalisierungsbedarfe repräsentieren. Jede Projektskizze sollte jedoch eindeutig auf eine spezifische OSS-Lösung abzielen.

Gibt es Möglichkeiten für Partnerschaften oder Teamarbeit?

Ja, es besteht die Möglichkeit zur Bildung von Partnerschaften zwischen öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen sowie Unternehmen der Digitalwirtschaft in Schleswig-Holstein. Es können sich beispielhaft auch mehrere öffentliche Organisationen zusammentun oder aber eine öffentliche Organisation mit mehreren Digitalunternehmen zusammenarbeiten.

Fragen zum Vergabeverfahren und der Finanzierung

Wie greift das Vergabeverfahren innerhalb des Call for Concepts?

Für die konkrete Auftragsvergabe gilt das Vergaberecht. Die erleichternden Regelungen im Vergaberecht anhand von Wertgrenzen und die Grundregeln einer innovationsfördernden öffentlichen Auftragsvergabe sollten berücksichtigt werden, vgl. hierzu auch den Leitfaden 2021/C 267/01 der EU und die dortigen Hinweise zur Kommunikation mit dem Markt, Nutzung von Open-Source-Software und der Entwicklung eines Innovationsökosystems. 

Greift hier eine Fördergeldrichtlinie?

Nein, wir arbeiten nicht mit Fördergeldern, daher gibt es auch keine Förderrichtlinie und keine vorherige Festlegung einer Förderhöhe. Wir sprechen von einer Finanzierung für die Dienstleistung, welche das Digitalunternehmen in Form von Erstellung, Einbindung oder Erweiterung der OSS-Lösungen erbringt. 

In welcher Höhe wird die Entwicklung und Umsetzung der OSS-Projekte finanziert und wie werden die Gelder vergeben?

Die Höhe der Finanzierung ist von Art und Aufwand der Lösung abhängig und wird nicht im Vorwege mit einer fixen Summe oder einem fixen Anteil zugesagt. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass nur wirtschaftliche und realisitische Kostenpläne eingereicht werden. 

Die Gelder werden zielgerichtet mit dem Zweck der Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten, dem Erstellen nachhaltiger, freier und unbeschränkt nachnutzbarer, digital souveräner Lösungen und mit einem starken Fokus auf offene Innovation vergeben. Die von den öffentlichen Stellen eingereichten Ideen und auch die späteren Schritte über Konzepte zur Lösung werden durch eine unabhängige Fachjury bewertet.

Welche Leistungen werden durch die finanzielle Unterstützung abgedeckt?

Die finanzielle Unterstützung dient ausschließlich zur Finanzierung der Entwicklungs- und Projektmanagementkosten auf Seiten des Unternehmens. Die Mittel sind nicht für den Aufwand innerhalb der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation vorgesehen. Es muss seitens der Organisationen ein Eigeninteresse an der Entwicklung der Lösung bestehen.

Im Falle einer Finanzierung, wie wird der Projektvertrag zwischen den beteiligen Parteien gestaltet sein?

Der Projektvertrag wird in der Regel als öffentlich-rechtlicher Vertrag ausgestaltet. Die bei der Einreichungen vorgelegten und durch die Jury bewerteten Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplanungen bilden die Grundlage für Regelungen zu einer meilensteinbasierte Finanzierungszusage und funktionale Abnahmekriterien.

Allgemeine Fragen

Was gilt als öffentliche und gemeinnützige Organisation?

Öffentliche und gemeinnützige Organisationen sind staatliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine und Organisationen, die im öffentlichen Interesse tätig sind.

Wie wird die Jury-Zusammensetzung festgelegt?

Die Jury setzt sich aus Fachleuten und Expert:innen aus verschiedenen relevanten Bereichen zusammen, darunter Vertreter:innen der Staatskanzlei, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen der Digitalwirtschaft. Die Auswahl der Jury-Mitglieder erfolgt aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen in den relevanten Bereichen.

Jury 2024: 

  • Prof. Dr. Moreen Heine, E-Government und Open Data Ecosystems | Universität zu Lübeck 
  • Dirk Loßack, Leiter der Stabsstelle Sovereign Cloud Stack | Open Source Business Alliance e.V. - Bundesverband für digitale Souveränität e. V.
  • Prof. Dr. Stephan Raimer, Stiftungsprofessur Digitale Transformation | Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung 
  • Dr. Johannes Ripken, Clusterleitung Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein | WTSH GmbH 
  • Prof. Dr. Thilo Rohlfs, Professor für Bau-, Planungs- und Umweltrecht | Fachhochschule Kiel 
  • Regine Schlicht, Leiterin Mittelstand-Digital Zentrum Schleswig-Holstein 
  • Miriam Seyffarth, Leiterin Politische Kommunikation | Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e. V.
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