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Teilnahmebedingungen und Kriterien 

1. Formelle Teilnahmebedingungen 


Einreichungsberechtigung:
Projektskizzen einreichen dürfen ausschließlich öffentliche und gemeinnützige Organisationen, die eine Zusammenarbeit mit einem Digitalunternehmen aus Schleswig-Holstein beabsichtigen. 

Standortanforderung: Kooperierende Unternehmen müssen eine aktive Niederlassung in Schleswig-Holstein haben. 
 
Open-Source-Fokus: Die eingereichten Projekte müssen Open Source Software-Lösungen sein. Das bedeutet, die Lösungen müssen quelloffen und unter einer anerkannten freien Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Ebenso müssen alle Bestandteile der Lösung, insbesondere Quelltext, Dokumentation, aber auch die ausführliche Projektskizze und ein Abschlussbericht, auf code.schleswig-holstein.de und auf Open CoDE veröffentlicht werden. 

2. Qualitative Kriterien 


Anwendungsrelevanz:
Die OSS-Lösungen müssen sich für die Digitalisierung von Prozessen oder Dienstleistungen in der öffentlichen Verwaltung oder für gemeinnützige Themen der Gesellschaft eignen. Alle Einreichungen müssen einen realen Bedarf adressieren und nachnutzbar sein. 
 
Realisierbarkeit: Teilnehmende sind in der Lage, einen klaren Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan für die Entwicklung und Implementierung ihrer OSS-Lösung vorzulegen sowie eine Kooperationsstruktur, die darlegt, wer / wann / wie an der Realisierung beteiligt ist. 
 
Skalierbarkeit: Die eingereichten Projektskizzen beschreiben, wie die vorgeschlagene Open Source-Lösung nicht nur für den unmittelbaren Bedarf in der teilnehmenden Kommune oder dem Verein, sondern auch für zukünftige Anwendungsbereiche oder andere Verwaltungsakteur:innen im Land skalierbar ist. 

3. Technische Kriterien 

Vertiefte Ausarbeitung für die zweite Runde: Ausgewählte Projektskizzen müssen für die zweite Auswahlrunde weiterentwickelt werden, um detaillierte Konzepte bezüglich Barrierefreiheit, Cloud-Zertifizierung, Datenportabilität, Datenschutz und Sicherheit zu integrieren. 

Barrierefreiheit: Die OSS-Lösungen müssen vollständig barrierefrei über Webbrowser auf gängigen Betriebssystemen wie Linux, Android, Windows, macOS und iOS nutzbar sein.
 
Rechenzentrums-Zertifizierung: Der Betrieb der OSS-Lösung ist als mandantenfähiger, cloudbasierter Dienst in einem nach BSI-Grundschutz zertifiziertem Rechenzentrum zu realisieren. 
 
Datenportabilität: Die OSS-Lösung soll über Import- und Exportfunktionen für alle relevanten Daten und Metadaten verfügen. 
 
Sicherheit und Datenschutz: Es ist ein Sicherheitskonzept nach BSI Grundschutz sowie ein Datenschutzkonzept gemäß der DSGVO zu veröffentlichen. Die entsprechenden Nachweise für eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Konzepte müssen den Nutzern auf Anfrage zugänglich gemacht werden. 

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